Hier geht's zu den Tickets...

ACHTUNG!!! Nur noch bis 31.3. EARLY BIRD TICKETS erhältlich!!!

  1. Mit dem Erwerb des Eintrittstickets erklärt der Besucher, die folgen-den AGB verstanden zu haben und diese zu akzeptieren.

  2. Veranstalter ist „Verein zur Erhaltung und Betreibung des Volksplatzes Borna e. V.“ mit Sitz in 04552 Borna und mit Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig mit der Nummer 10462.

  3. Das Ticket berechtigt zum Besuch der Veranstaltung „Borna bebt“ für den auf diesem angegebenen Zeitraum. 

  4. Der Umtausch eines bereits erworbenen Tickets ist ausgeschlossen. Der gewerbliche, kommerzielle Weiterverkauf des Tickets ist nicht gestattet. Privat darf das Ticket nur zu dem auf der Vorderseite auf-gedruckten VVK-Preis veräußert werden. Bei einem Verstoß gegen diese Bedingung, verpflichtet sich der Ticket-Verkaufende zur Zahlung einer Konventionalstrafe an den Veranstalter in Höhe von 500,00 € als Schadensersatz.

  5. Der Veranstalter behält es sich vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. In diesem Fall wird der Ticketpreis exklusive Versand und Verpackung rückerstattet. Sollten die Witterungsbedingungen während der Veranstaltung eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der Besucher, Bands und Veranstalter/Personal darstellen, so wird – wie auch bei weiteren äußeren Umständen, die eine gefahrlose Weiterführung nicht mehr gewährleisten – die Veranstaltung unterbrochen, in schwerwiegenden Fällen abgebrochen. Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises besteht hierbei nicht.

  6. Die angekündigten Spielzeiten der DJs und die Reihenfolge können variieren. Im Fall eines kurzfristigen Ausfalls eines DJs bemüht sich der Veranstalter um entsprechenden Ersatz. Eine Rückerstattung des Ticketpreises, auch in Teilen, erfolgt nicht. Die Rückerstattung des Ticketpreises ist ebenso dann ausgeschlossen, sollte ein Besucher aufgrund einer in dieser AGB genannten Gründe des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden.

  7. Im Ticket enthalten sind: Zutritt zum Volksplatzgelände, inklusive sanitäre Anlagen (WC). Diese Gegebenheiten werden vom „Verein zur Erhaltung und Betreibung des Volksplatzes Borna e. V.“ gestellt. Jedweder unautorisierte Aufenthalt in diesem Bereich führt zum sofortigen Ausschluss der Person von der Veranstaltung. Dieses gilt auch für die sich in Privatbesitz befindlichen umliegender Grundstücke (Backstage Bereich etc.).

  8. Der Besucher erkennt an, die Privatsphäre des „Verein zur Erhaltung und Betreibung des Volksplatzes Borna e. V.“ zu wahren und versichert, das Eigentum dieser zu schützen. Für etwaige Schäden haftet der Verursacher.

  9. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten/erziehungsbeauftragten (Muttizettel) Person das Volksplatzgelände betreten und haben dieses zu verlassen, wenn die personensorgeberechtigte/erziehungsbeauftragte Person den Veranstaltungsort verlässt. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre haben ermäßigten Eintritt. Jugendliche über 16 Jahren aber unter 18 Jahren dürfen das Veranstaltungsgelände betreten und sich auf diesem bis maximal 24:00 Uhr aufhalten, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei sich führen (Muttizettel); für Aufenthalte nach 24:00 Uhr ist auch für Jugendliche zwischen 16 Jahren und 18 Jahren die Begleitung einer personensorgeberechtigten/erziehungsbeauftragten Person erforderlich. Es gelten weiterhin die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

  10. Das Mitbringen und Verzehren von Nahrungs- und in Deutschland legalisierter Genussmittel ist für den Eigengebrauch auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Gewerbliche Tätigkeiten sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ohne Zustimmung des Veranstalters untersagt.

  11. Das Entzünden offener Feuer ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten! Ausgenommen hiervon sind Holzkohlegrills und Gaskocher (auf dem Campinggelände), sofern keine akute Brandgefahr vorliegt.

  12. Das Mitführen von Waffen jedweder Art (Schusswaffen, Schlagstöcke, Butterflys, …) und pyrotechnischer Gegenstände ist verboten. Der Veranstalter behält es sich vor, stichprobenartige Leibesvisitationen durchzuführen und Personen, die derartige Gegenstände mit sich führen, mit sofortiger Wirkung des Geländes zu verweisen (Gültigkeit des Tickets verfällt).

  13. Radikale politische Meinungen und Äußerungen, seien sie rechter oder linker Natur, sowie fanatisch religiöse Bekundungen, sind untersagt. Personen, die andere Festivalbesucher durch derartige Bemerkungen oder durch Tragen von Emblemen verfassungsfeindlicher Gruppierungen diskriminieren oder in unzumutbarer Weise belästigen, werden des Veranstaltungsgeländes verwiesen.

  14. Auf Events, wie "Borna bebt", kann es zu Lautstärkepegeln kommen, die über das normale Maß hinausgehen. Für einen entsprechenden individuellen Lärmschutz in Form von z. B. Ohrenstöpseln ist der Besucher selbst verantwortlich.

  15. Für sämtliche Gegenstände, die der Besucher mitbringt, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, weder für Diebstahl noch für Verlieren oder Zerstörung durch Dritte noch für durch andere Ursachen entstehende Schäden. Ausnahme bildet hier die nachweisbare, grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters/Erfüllungsgehilfen.

  16. Der Besucher wird gebeten aus logistischen Gründen auf Mülltrennung zu achten und sich hierzu bitte entsprechende Müllbeutel (Pfand 5€) beim Abholen der Bändchen mitzunehmen. Entsorgt wird nur der Müll, der auf dem Event anfällt. Das Mitbringen von Abfällen jedweder Art ist verboten. Etwaige Entsorgungskosten sind vom Verursacher zu tragen.

  17. Der Besucher erklärt sich einverstanden, dass das von ihm aufgenommene Foto- und Videomaterial, welches ihn in menschenwürdiger und vertretbarer Verfassung einzeln oder in Gruppen zeigt, ohne dessen ausdrückliche Einverständniserklärung und ohne Vergütung im Rahmen von Werbe- und Dokumentationszwecken der Veranstaltungsreihe "Borna bebt" genutzt werden darf. Dieses beinhaltet das Veröffentlichen auf der Volksplatz-Website (www.volksplatz.de), der Event-Website (www.borna-bebt.de), in Zeitungen sowie auf Videoplattformen wie bspw. YouTube/Facebook/Instagram. Der Besucher hat die Möglichkeit, schriftlich eine Verhinderung der Veröffentlichung bzw. Rücknahme oder Unkenntlichmachung des ihn zeigenden Materials zu erzielen.

  18. Den Anweisungen des gesamten Crewpersonals ist unverzüglich Folge zu leisten.

  19. Sollten Teile dieser AGB nichtig sein oder unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der verbleibenden Teile hiervon unberührt.

Anfahrt

Volksplatz Borna

 

Borna Open Air 2023

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.